Die Kosten für Stimmtherapie werden von der privaten Krankenkasse in der Regel größtenteils
übernommen, wenn eine Verordnung für Stimmtherapie durch den/die behandelnde(n) Arzt/Ärztin
(Allgemeinmedizin, HNO-Heilkunde oder Phoniatrie) ausgestellt wird.
Die Kosten für Stimmbildung werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen als
Selbstzahler übernommen werden.
Kosten Stimmbildung:
|
55 € |
|
70 € |
|
40 € |